Klosterjurisdiktionen
In den Klosterjurisdiktionen (=Gerichtsbarkeit) war die wirtschaftliche Verwaltung der Höfe geregelt, die dem Kloster
zugörig waren.
Die linke Spalte ist eine Art Grundbuch, dort wurden die Besitzer eingetragen. Der Geldbetrag, angegeben in fl (Gulden) ist das Laudemium. Die Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer waren einmalig beim Besitzerwechsel zu zahlen.
In der rechten Spalte sind noch die Beträge für die jährlichen Abgaben aufgeführt, darunter die Naturalabgaben für die Klosterküche wie Hühner, Gänse, Getreide und Scharwerksdienste.
















